Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu können Sie sich diese auch als pdf-Dokument herunterladen.
§ 1
1) Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma eyes and more GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Frommer, Lübecker Str. 10, 23795 Bad Segeberg, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel HRB 8224KI.
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen eyes + more (im Folgenden e+m genannt) und dem Kunden (Verbraucher) zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2
1) Die vom Kunden gezahlte oder angezahlte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Darstellung von Produkten oder Waren im Internet oder in Druckmedien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Irrtümer bleiben vorbehalten.
2) e+m ist berechtigt, dieses Angebot durch Übergabe oder Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung innerhalb von zwei Wochen anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware auszuhändigen bzw. zuzusenden.
§ 3
1) Unsere Rechnungen sind sofort netto Kasse zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln bezüglich der Folgen des Zahlungsverzugs.
2) Die ausgezeichneten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
§ 4
1) Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich, d.h. in der Regel zwischen einem und einundzwanzig Werktagen. Auf eventuell abwei- chende Lieferzeiten wird bei Auftragserteilung hingewiesen. Bei Sonderanfertigungen kann die Lieferzeit bis zu vier Wochen be- tragen.
2) Sollte das Produkt nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil e+m mit diesem Produkt durch den Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wurde, informiert e+m Sie unverzüglich. Es steht Ihnen in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten oder Ihre Bestellung zu stornieren. Bei einer Stornierung werden gegebenenfalls erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
§ 5
1) e+m akzeptiert folgende Zahlungsarten:
a. EC-Karte
b. Barzahlung
2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schrift- lich durch e+m anerkannt wurden.
3) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
§ 6
1) Für alle Produkte garantiert e+m höchste Qualität. Ist der Liefergegenstand dennoch mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefert e+m nach seiner Wahl Ersatz oder bessert entsprechend nach. Mehrfache Nachbesserungen durch e+m sind zulässig. e+m wird bemüht sein, eine interessengerechte Lösung des Problems zu finden.
2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung und beträgt 24 Monate.
§ 7
1) e+m haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von e+m, den gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von e+m, den gesetz- lichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet e+m nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit e+m, die gesetz- lichen Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem e+m bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haftet e+m auch im Rahmen der Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet e+m allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
2) e+m haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
e+m haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt
insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
4) Die Begrenzung nach Ziffer 3. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung,
Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
5) Soweit die Haftung von e+m ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von e+m.
§ 8
1) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von e+m.
§ 9
1) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundes- republik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von e+m Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 10
1) Sofern persönliche Daten zur Bearbeitung und Durchführung einer Bestellung gespeichert und verarbeitet werden, sichert e+m einen streng vertraulichen Umgang zu.
Stand Juni 2009
www.eyesandmore.com